Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2025
Fehlhaber GmbH, Moorweg 2, 29525 Uelzen
§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich, Textform, Vorrang Individualabrede
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen, insbesondere Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie damit zusammenhängende Leistungen, zwischen der Fehlhaber GmbH („Auftragnehmer/Vermieter“) und ihren Kunden („Kunde“).
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Sofern ausnahmsweise Verbraucher im Sinne des § 13 BGB Vertragspartner sind, gelten diese AGB nur insoweit, wie zwingende Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen; im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. - Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Fehlhaber GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (z. B. E-Mail) zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn die Fehlhaber GmbH in Kenntnis abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
- Individualabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Nebenabreden sowie rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden nach Vertragsschluss (z. B. Fristsetzungen, Mahnungen, Rücktritt, Kündigung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Leistungsbeschreibung, Termine, Abnahme
- Angebote der Fehlhaber GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
- Die Bestellung/Auftragserteilung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Die Fehlhaber GmbH kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform annehmen. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung in Textform oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.
- Leistungsumfang, Mietgegenstände, Zusatzleistungen, Preise sowie besondere Bedingungen ergeben sich aus Angebot/Auftragsbestätigung („Einzelvertrag“). Bei Widersprüchen hat der Einzelvertrag Vorrang.
- Angegebene Termine sind im Zweifel unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine bezeichnet sind.
- Soweit werkvertragliche Leistungen vereinbart sind, kann die Abnahme mündlich, in Textform oder konkludent (insbesondere durch Annahme/Ingebrauchnahme) erfolgen. Verlangt die Fehlhaber GmbH eine Abnahmebestätigung, hat der Kunde diese in Textform zu erteilen.
- Die Fehlhaber GmbH ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen/Dritter zu bedienen; Vertragspartner des Kunden bleibt die Fehlhaber GmbH.
§ 3 Mietzeit, Mindestmietdauer, Überschreitung
- Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Bereitstellung/Abholung der Mietgegenstände im Lager der Fehlhaber GmbH („Mietbeginn“) und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe im Lager („Mietende“). Dies gilt unabhängig davon, wer den Transport durchführt.
- Mindestmietdauer ist ein Tag. Es werden nur ganze Tage berechnet; jeder angefangene Tag gilt als ganzer Tag.
- Wird die vereinbarte Mietdauer überschritten, ist die Fehlhaber GmbH unverzüglich in Textform zu informieren. Für jeden angefangenen weiteren Nutzungstag schuldet der Kunde eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Tagesmietpreises. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
§ 4 Preise/Vergütung, Preisgrundlagen
- Es gelten die im Einzelvertrag vereinbarten Konditionen. Preisangaben verstehen sich – soweit nicht ausdrücklich als Bruttopreise bezeichnet – netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Reise-/Fahrtzeiten, Wartezeiten sowie Auf- und Abbauzeiten gelten als Arbeitszeit, sofern Leistungen auf Zeitbasis vereinbart sind.
§ 5 Transport und Zufahrt
- Sofern nicht anders vereinbart, schuldet die Fehlhaber GmbH nicht den Transport. Übernimmt die Fehlhaber GmbH den Transport, darf sie diesen selbst oder durch Dritte ausführen und die Kosten berechnen.
- Bei Anlieferung/Abholung sind Zufahrts- und Durchfahrtswege freizuhalten. Es sind angemessene, kostenfreie Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum Einsatzort für Auf-/Abbau und Veranstaltungszeit bereitzustellen.
- Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt (siehe § 9) haftet die Fehlhaber GmbH nicht.
§ 6 Stornierung durch den Kunden
- Stornierungen/Kündigungen durch den Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
- Im Falle der Stornierung schuldet der Kunde folgende pauschalierte Entschädigung bezogen auf die im Einzelvertrag vereinbarte Gesamtsumme (inkl. vereinbarter Zusatzkosten), sofern nicht abweichend vereinbart:
- bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25 %
- ab 29 Tage vor Mietbeginn: 50 %
- ab 14 Tage vor Mietbeginn: 80 %
- ab 7 Tage vor Mietbeginn: 90 %
- Nachweisvorbehalt: Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Fehlhaber GmbH kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei der Fehlhaber GmbH.
- Die Fehlhaber GmbH kann einen weitergehenden Schaden geltend machen, soweit dieser nachweisbar ist.
§ 7 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung/Zurückbehaltung
- Sofern nicht anders vereinbart, sind 50 % der Gesamtsumme nach Zugang der Auftragsbestätigung sofort fällig. Die Restsumme ist mit Beginn der Mietzeit fällig, spätestens 10 Tage nach Rechnungseingang.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
- B2B-Aufrechnung/Zurückbehaltung: Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. § 321 BGB bleibt unberührt.
(Für Verbraucher gelten insoweit die gesetzlichen Regelungen.)
§ 8 Mängel, Untersuchungs- und Anzeigepflichten, Rechtsfolgen
- Die Mietgegenstände sind technisch anspruchsvoll und sorgfältig zu behandeln; Bedienung hat durch fachkundige Personen zu erfolgen.
- Übergabe erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – montags bis freitags 10:00–17:00 Uhr im Lager der Fehlhaber GmbH; die Mietgegenstände sind bei Übergabe zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet.
- B2B-Untersuchung/Rüge: Der Kunde hat die Mietgegenstände bei Überlassung unverzüglich auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen und Mängel/Fehlmengen unverzüglich in Textform anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gelten die Mietgegenstände als genehmigt. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
- Liegt ein rechtzeitig angezeigter Mangel vor, ist die Fehlhaber GmbH nach eigener Wahl zur Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Austausch berechtigt. Ist dies nicht rechtzeitig möglich oder schlägt es fehl, kann der Kunde für den betroffenen Mietgegenstand eine angemessene Minderung verlangen; weitergehende Rechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte ohne Einschränkung.) - Eine Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde die Mietgegenstände trotz vertragsgemäßer Bereitstellung und uneingeschränkter Gebrauchsmöglichkeit nicht verwendet.
§ 9 Haftung, Haftungsbegrenzung, höhere Gewalt
- Die Fehlhaber GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Fehlhaber GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Fehlhaber GmbH.
- Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und bei Übernahme einer Garantie.
- Höhere Gewalt: Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Fehlhaber GmbH (z. B. Feuer, Überschwemmung, Streik, rechtmäßige Aussperrung, Krieg/kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Störungen von Verkehrs-/Versorgungsnetzen, Seuchen/Epidemien/Pandemien) befreien die Fehlhaber GmbH für Dauer und Umfang der Auswirkung von der Leistungspflicht. Ansprüche des Kunden wegen Verzögerung/Unterbleiben der Leistung bestehen insoweit nicht; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 10 Kundenpflichten (Betrieb, Sicherheit, Strom, Diebstahl), Verpflegung/Unterkunft
- Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Ohne gebuchtes Personal der Fehlhaber GmbH hat der Kunde erforderliche Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten fachgerecht auf eigene Kosten durchführen zu lassen, soweit er die Ursachen zu vertreten hat. Normale Abnutzung bleibt ausgenommen.
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung aller Vorschriften/Genehmigungen im Zusammenhang mit Veranstaltung und Einsatz (z. B. Ordnungsamt, GEMA, baurechtliche Anforderungen, Verkehrssicherungspflichten, Pegelmessung nach einschlägigen Normen). Die Fehlhaber GmbH schuldet keine Rechts-/Genehmigungsberatung.
- Auf-/Abbau/Bedienung nur durch fachkundige Personen und gemäß technischen Bestimmungen. Bei Anmietung ohne Personal trägt der Kunde die Verantwortung für fortlaufende Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften.
- Der Kunde stellt eine störungsfreie Stromversorgung sicher. Für Schäden durch Stromausfall/-unterbrechung/-schwankungen haftet der Kunde, soweit er diese zu vertreten hat. Anschlüsse müssen dem Stand der Technik entsprechen.
- Der Kunde schützt Mietgegenstände gegen Diebstahl, Verlust und Beschädigung (z. B. Versicherung/Wachdienst). Bei Verlust/Beschädigung trägt er Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten sowie Folgeschäden (insb. Mietausfall), soweit er den Schaden zu vertreten hat.
- Zugriffe Dritter (Pfändungen etc.) sind unverzüglich in Textform zu melden; der Kunde trägt Abwehrkosten, soweit der Zugriff nicht aus der Sphäre der Fehlhaber GmbH stammt.
- Sind Mitarbeiter/Beauftragte der Fehlhaber GmbH für den Kunden tätig (Auf-/Abbau, Betreuung, DJ etc.), sorgt der Kunde für angemessene Verpflegung (Speisen und nichtalkoholische Getränke). Alternativ kann die Fehlhaber GmbH eine Verpflegungspauschale i. H. v. 30 € pro Person und Tag berechnen.
- Soweit Übernachtungen erforderlich sind, sorgt der Kunde für eine angemessene Unterbringung in der Nähe des Einsatzortes (Einzelzimmer, mind. 3-Sterne oder gleichwertig) und trägt die Kosten, sofern nicht anders vereinbart.
§ 11 Personal / Künstler / Aushilfskräfte
- Der Kunde kann bestimmte Künstler (insb. DJ) anfragen. Bei Ausfall bemüht sich die Fehlhaber GmbH um Ersatz; ein Stornorecht allein wegen Ausfalls besteht ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht.
- Für Schäden, die durch vom Kunden gestellte Aushilfskräfte verursacht werden, haftet die Fehlhaber GmbH nicht. Vom Kunden gestellte Kräfte müssen nüchtern, arbeitstauglich und arbeitsrechtlich abgesichert sein.
§ 12 Kündigung aus wichtigem Grund
- Beide Parteien können aus wichtigem Grund kündigen.
- Ein wichtiger Grund für die Fehlhaber GmbH liegt insbesondere vor, wenn (a) sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden erheblich verschlechtern und Zahlungsausfall droht oder (b) Mietgegenstände vertragswidrig genutzt werden.
- Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 13 Rückgabe, Prüfung, Verlust/Beschädigung
- Rückgabe spätestens am letzten Miettag vollständig, geordnet und im einwandfreien Zustand im Lager. Verbrauchsmaterial und defekte Geräte sind zurückzugeben.
- Die Fehlhaber GmbH ist berechtigt, das Material innerhalb von 5 Werktagen nach Rückgabe zu prüfen. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung von Vollständigkeit/Zustand.
- Bei schuldhafter Beschädigung oder Verlust ersetzt der Kunde Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert sowie Folgeschäden (Wertminderung, Sachverständigenkosten, Mietausfall) und eine angemessene Verwaltungskostenpauschale.
§ 14 Schlussbestimmungen, Abtretung, Rechtswahl, Gerichtsstand
- Forderungen des Kunden gegen die Fehlhaber GmbH dürfen nur mit Zustimmung der Fehlhaber GmbH abgetreten werden; § 354a HGB bleibt unberührt.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand (B2B): Ausschließlicher Gerichtsstand ist Uelzen. Die Fehlhaber GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.)